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Steuerkanzlei Bernemann

Beratung in nationalen und internationalen Steuerfragen

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Internationales Ertrags- und Umsatzsteuerrecht

 

  • Fragen zur Anwendung des Außensteuergesetzes und Doppelbesteuerungsabkommen
         bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

 

  • Holdingstrukturen

 

  • Besteuerung von internationalen Personengesellschaften

 

  • Betriebsstättenbesteuerung

 

  • Rechtsformwahl bei grenzüberschreitenden Investitionen

 

  • Beschränkte Steuerpflicht von Steuerausländern

 

  • Ausländische Einkünfte von Steuerinländern

 

  • Steueranmeldungen nach § 50a EstG; Freistellungsbescheinigungen nach DBA z.B für
         ausländische Künstler, Sportler und Dienstleister

 

  • Anträge auf ausländische Vorsteuervergütung

 

  • Umsatzsteuerliche Meldepflichten

 

  • Regelungen bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen